AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kabine5 – Dein kreativer Raum GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der kabine5 – Dein kreativer Raum GmbH (im Folgenden “kabine5”) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der kabine5 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der kabine5 eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. Die kabine5 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Kabine5 bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen kabine5 und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung über.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4. Reisekosten: KFZ-Benutzung:0,50 € je gefahrenem km, Flüge Economy-Class, Bahn: 2.Klasse, Mietwagen, Taxen und Übernachtungen nach tatsächlichem Aufwand. Mehraufwand für Verpflegung nach den steuerlich anerkannten Sätzen

Die Auswahl von Verkehrsmitteln und Übernachtungen erfolgt nach deren Verfügbarkeit und unter Beachtung wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit.

3. Fristen und Bereitstellung
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, kabine5 rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber kabine5 nur zur Veröffentlichung und Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

3.2. Terminvereinbarungen werden mit der Sorgfalt und Voraussicht beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, anderenfalls ist die kabine5 lediglich zur nachhaltigen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.

4. Fremdleistungen
4.1. Kabine5 ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der kabine5 abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, kabine5 im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4.3. Kabine5 speichert im Rahmen eines Projekts gesammelte personenbezogene Daten. Diese werden Projektbezogen am beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister weitergeleitet.

5. Haftung und Vertraulichkeit
5.1. Kabine5 haftet nur für Schäden, die selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

5.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.4. Kabine5 haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

5.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei kabine5 geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5.6. Kabine5 verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für kabine5 Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann kabine5 eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

6.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der kabine5 übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die kabine5 im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Geschäftszeiten
7.1. Unsere Leistungen erbringen wir innerhalb unserer Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr CET, außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern).

7.2. Soweit wir ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung außerhalb unserer Geschäftszeiten tätig werden, sind unsere Leistungen ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung in diesem Fall mit einem 50%-igen Aufschlag, zu den im Angebot genannten Tagessätzen zu vergüten.

8. Veranstaltungen (Veranstaltungskonzeption, Durchführung, Nachbearbeitung für BtoB-Veranstaltungen, Messen, Tagungen, Roadshows, Sonderevents, Verkaufs- und Promoveranstaltungen)
8.1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist nach Erteilung des Auftrages eine Anzahlung von 50% auf das vereinbarte Leistungsvolumen zu erbringen. Die restlichen 50% des vereinbarten Leistungsvolumens sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der kabine5 einzuzahlen. Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, so besteht seitens des Veranstalters keine Pflicht auf Erfüllung des Vertrages. Der Anspruch seitens kabine5 auf Zahlung der vereinbarten Auftragssumme bleibt davon unberührt.

8.2.1. Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, gelten folgende Stornobedingungen:

8.2.2. Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sind bei einer Stornierung oder Teilstornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65% des Eventpreises zu bezahlen. 60 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 75% des Eventspreises zu bezahlen. Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Eventpreises zu bezahlen. Dabei werden alle aufgeführten Beträge der Kostenaufstellung mitberücksichtigt und berechnet.

8.2.3. Im Falle einer Reservierung oder Buchung von Hotels und/oder Flügen sowie Leistungen von Drittanbietern gelten ausschließlich die von den entsprechenden Leistungsträgern tagesaktuellen Stornobedingungen. Auf Anfrage erhält der Auftraggeber die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers vorgelegt. Für alle anderen Leistungen gelten die Stornobedingungen von 8.2.2.

8.3. Wird das Event infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder der kabine5 beeinträchtigter Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einfluss Sphäre der kabine5, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so ist kabine5 berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8.4. Kabine5 haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhatte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Vorschlag und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleitungen. Kabine5 haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kabine5 haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B.: Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Software usw.) und die in der Bestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

Die Beteiligung an Sportaktivitäten oder anderen, gleichartigen Aktivitäten sind von dem Auftraggeber bzw. von jedem Teilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme von dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Aktivitäten auftreten, haftet die kabine5 nur, wenn die kabine5 ein Verschulden trifft. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.

8.5. Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei kabine5 wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.

8.6 Die Passus 7.1 und 7.2 entfallen bei vor Ort Betreuung von Veranstaltungen.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der kabine5 als Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.